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Wohn- und Pflegeheime

Stand: 20.05.2019

Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen, die Unterstützung benötigen und nicht mit ihrer Familie wohnen können oder wollen, finden ihr Zuhause in einem Wohn- oder Pflegeheim. Erfahren Sie hier mehr.

Stationäre Wohnformen

Zu den stationären Wohnformen gehören Wohnstätten, Gruppenwohnungen, Eltern-Kind-Wohnen, Probe- und Trainingswohnen oder Wohnhäuser, die insbesondere für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung geeignet sind. Der Träger der Sozialhilfe unterstützt stationäres Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Als stationäre Pflegeeinrichtungen gelten Einrichtungen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner vollstationär (über Tag und Nacht) oder teilstationär (tagsüber oder nachts) untergebracht, gepflegt sowie verpflegt werden.
Die stationäre Pflege zeichnet sich durch wesentliche Merkmale aus:

  • Die Pflegekassen stellen die pflegerische Versorgung sicher.
  • Die Leistung erbringen vor allem freigemeinnützige und private Träger.
  • Die Steuerung der Kapazität erfolgt durch Versorgungsverträge zwischen den Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen. Sofern die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllt sind, haben alle Einrichtungen Zugang zur pflegerischen Versorgung.

Bei einer vollstationären Betreuung müssen die Bewohnerinnen und Bewohner ihr gesamtes Einkommen und den größten Teil ihres Vermögens für die Betreuung einsetzen. Sie erhalten aber einen angemessenen Barbetrag als Taschengeld zur persönlichen Verfügung. Damit können sie die Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken, die nicht in der Betreuung enthalten sind.

Ambulante Pflegeeinrichtungen

Ambulante Pflege erbringen private Pflegedienste und Sozialstationen. Darunter fallen je nach Bedarf neben hauswirtschaftlicher Versorgung die Grund- und Behandlungspflege sowie die ambulante Intensivpflege. Menschen mit Behinderungen können auf diese Weise eigenständig leben, ohne dabei auf Unterstützung zu verzichten.
Das Leistungsangebot ist vom Leistungskatalog der Krankenkassen abhängig. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt einen Anspruch auf häusliche Pflege, wenn dadurch Krankenhausaufenthalte vermieden werden können. Wenn Menschen dauerhaft pflegebedürftig sind, haben sie über die soziale Pflegeversicherung einen Anspruch auf Geldleistungen oder ambulante Pflegesachleistungen. Der Umfang dieser Leistungen ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Ambulante Pflegeeinrichtungen weisen folgende Merkmale auf:

  • Die Pflegekassen stellen die pflegerische Versorgung sicher.
  • Die Steuerung der Kapazität erfolgt durch Versorgungsverträge zwischen den Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen.
  • Die Leistung erbringen zum größten Teil freigemeinnützige und private Träger.
  • Es gibt kein einheitliches Vergütungssystem ( je nach Kostenträger unterschiedlich).

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