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Finanzielles

Stand: 20.05.2019

Sie können im Bereich Bauen und Wohnen Unterstützung durch den Staat sowie durch Stiftungen erhalten. Welche Förderung Sie beantragen können, hängt dabei vom Einzelfall ab.

Wohnraumförderung und Vermietung von gefördertem Wohnraum

Wenn Sie Renovierungen im privaten Haushalt durchführen, können Sie diese steuerlich absetzen. Damit unterstützt der Bund auch die Beseitigung von Barrieren im Wohnbereich. Das Programm „Wohnraum Modernisieren“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern bereits seit einigen Jahren zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen.
Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) unterstützt Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die sich nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Im Rahmen des Gesetzes können Sie Mietwohnraum oder Eigentum fördern lassen. Gemäß WoFG werden

  • Wohnungsbau einschließlich Ersterwerb,
  • Modernisierung von Wohnraum,
  • Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum und
  • Erwerb bestehenden Wohnraums gefördert.

Das jeweilige Landesrecht bestimmt, wer die Leistung durchführt. Die Förderung begünstigt nur die Haushalte, die ein festgelegtes Jahreseinkommen nicht überschreiten

  • Einpersonenhaushalt: 12.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 18.000 Euro
  • Jede weitere Person im Haushalt: 4.100 Euro.

Zudem können Sie von zahlreichen Stiftungen Unterstützung erhalten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter der Rubrik "Modernisieren und Umbauen".

Miete

Die Grundsicherung kann in Einrichtungen als Anteil an dem dort bestehenden Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt werden. Bei diesen werden die entstehenden so genannten „Hotelkosten“ (also die Kosten für Unterkunft und Heizung) in Höhe eines Teilbetrages gedeckt. Dieser setzt sich zusammen aus den durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Ein-Personen-Haushaltes, wie sie im Bereich des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers zugrunde zu legen sind.

Wohngeld

Durch das Wohngeldgesetz (WoGG) können Menschen Mietzuschüsse erhalten. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete sowie dem Gesamteinkommen. Wie hoch der jeweilige Wohngeldanspruch ist, lässt sich in Wohngeldtabellen nachschlagen.
Nach dem WoGG dient das Wohngeld dazu, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss zu Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Bauen und Wohnen - Barrierefrei Wohnen".

Finanzierung durch die Pflegeversicherung

Bei Vorliegen eines Pflegegrades werden finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnungsumfelds gewährt, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung erreicht wird. Darunter fallen z. B. Rampen, Türverbreiterungen sowie Umbauten im Bad oder Küche. Grundsätzlich ist der Zuschuss vor Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegeversicherung zu beantragen.

Weitere Möglichkeiten der Finanzierung von Umbauarbeiten

  • Versorgungsamt: Voraussetzung ist ein Grad der Erwerbsminderung von mindestens 50.
  • Sozialamt: In Abhängigkeit von Vermögen und Einkommen als Zuschuss oder Darlehen möglich.
  • Krankenkassen, Heil- und Hilfsmittel § 27 BVG (Kriegsopferfürsorge)
  • KFW-Förderbank: Förderprogramme

Bausparverträge

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 95% und deren Ehepartnerinnen bzw. -partner können vorzeitig Bausparverträge beantragen. Als Voraussetzung gilt: Sie haben den Bausparvertrag abgeschlossen, bevor die Behinderung festgestellt wurde. Das gleiche gilt für Verträge, für die Sie eine Arbeitnehmersparzulage erhalten und die Sie nach dem Vermögensbildungsgesetz abgeschlossen haben.

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