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Städtebauförderung

Stand: 20.05.2019

Der demografische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel sowie der Klimaschutz stellen Kommunen vor zahlreiche Herausforderungen, die ihre Auswirkungen auch im städtebaulichen Umfeld haben. Die Städtebauförderung leistet hier Abhilfe - mit Bundesfinanzhilfen werden städtebauliche Missstände beseitigt, nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt und Innenstädte sowie Ortszentren gestärkt.

Dabei ist es ein ausgesprochenes Ziel, öffentliche Räume und Gebäude sowie das Umfeld barrierefrei bzw. barrierearm zu gestalten, Infrastrukturen bedarfsgerecht anzupassen und damit die Städte und Gemeinden für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert und nutzbar zu erhalten.
Für die Umsetzung der Städtebauförderung sind die Länder zuständig. Sie entscheiden über Art und Umfang der Fördermaßnahmen auf der Grundlage ihrer jeweiligen spezifischen Landesförderrichtlinien. Die Länder sind deshalb in der Verantwortung, den Fördertatbestand der Barrierefreiheit bzw. -armut entsprechend der geltenden Normen und Vorschriften, wie zum Beispiel der jeweiligen Landesbauordnungen, näher zu definieren. Sie können die Zugänglichkeit von Infrastrukturen ggf. über eine öffentliche Förderung verbessern und erhöhen.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Eine Förderung können städtebauliche Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Entwicklungskonzepten erhalten. Es ist Maxime, dass die Erarbeitung und Umsetzung dieser Konzepte unter aktiver Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger und weiterer Interessensgruppen erfolgt. Das bietet die Chance, aus Sicht betroffener Gruppen in besonderer Weise auf die Zugänglichkeit, Begehbarkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden und des öffentlichen Raums im betroffenen Quartier oder Stadtteil hinzuwirken.

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