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Barrierefreie (Neu)Bauten

Stand: 23.02.2023

Gebäude sollen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und nutzbar sein. In der Praxis ist der Weg zur Barrierefreiheit ein dynamischer Prozess, der nur über einen längeren Zeitraum erfolgen kann.

Gesetzliche Vorschriften allein reichen hierfür oftmals nicht aus. Architektinnen und Architekten, Planerinnen und Planer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien, der Politik und der Wirtschaft sind fortwährend dafür zu sensibilisieren, dass sich die Grundgedanken des „Design for all“ überall durchsetzen und damit auch höhere Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Die Bundesregierung hat mit dem Behindertengleichstellungsgesetz BGG die Voraussetzungen geschaffen, um bei Gebäuden des Bundes die Barrierefreiheit möglichst umfassend und flächendeckend zu verwirklichen. Der Bund ist verpflichtet, nach allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, wie z. B. den entsprechenden DIN Normen und den Technischen Baubestimmungen barrierefrei zu bauen. Dies gilt für zivile Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum des Bundes . Für alle anderen Gebäude gilt das Bauordnungsrecht, das in der Zuständigkeit der Länder liegt. Die Länder haben jedoch vielfach eigene Regelungen zum barrierefreien Bauen beschlossen.

Der Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und vielschichtigen Anforderungen an das barrierefreie Bauen über den Bundesbau hinaus. Der Leitfaden richtet sich an Planerinnen und Planer, Bauverwaltung und gleichzeitig auch an Nutzerinnen und Nutzer sowie Bauherrinnenen und Bauherren, die nicht täglich mit diesem Thema und seinen vielschichtigen Fragestellungen befasst sind. Die Projekte „ready – vorbereitet für altengerechtes Wohnen“ und „ready kompakt – Planungsgrundlagen zur Vorbereitung von altengerechten Wohnungen“ stellen flexible und kostengünstige Standards für ein barrierearmes Wohnen im Alter dar.

Das Programm „Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen" für kleine modulare Wohneinheiten soll nachhaltige und innovative Wohnbauprojekte für Studierende und Auszubildende fördern. Diese Kleinstwohnungen können später in altersgerechte und barrierefreie Wohnungen umgebaut werden.

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