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Informationen für Verwaltungen: Inklusionsvereinbarung

Stand: 20.05.2019

Inklusionsvereinbarungen sollen die betriebliche Integrations- bzw. Inklusionsarbeit und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben unterstützen. Sie werden zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- bzw. Personalrat vereinbart.

Hier finden Sie ein Beispiel einer Inklusionsvereinbarung, die als Anregung für eine eigene Vereinbarung dienen kann.

Inklusionsvereinbarung

Initiative der Deutschen Wirtschaft für Menschen mit Behinderung

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