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Förderung in der Schule

Stand: 20.05.2019

Je besser die Schul- und Berufsausbildung, desto besser die Berufs- und Lebenschancen. Für Menschen mit Behinderung gilt dies ganz besonders. Ihr Anspruch auf Bildung kann nur erfüllt werden, wenn wir ihre persönlichen Voraussetzungen und Interessen bzw. Neigungen in besonderer Weise berücksichtigen. Lesen Sie hier mehr.

Für die schulische Bildung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Deshalb sind auch die Lernorte und Organisationsformen der schulischen Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) koordiniert die Bildungspolitik der Bundesländer. Sie gibt mit ihren Beschlüssen und Empfehlungen einen Rahmen vor, in dem sich die Regelungen der Bundesländer bewegen.
In allen Bundesländern gilt auch für junge Menschen mit Behinderungen die allgemeine Schulpflicht. Sie nehmen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderungen am Unterricht der allgemeinen Schulen teil oder besuchen Förderschulen bzw. Förderzentren. In jedem Bundesland gibt es für verschiedene Förderschwerpunkte unterschiedliche Förderschulen und Bildungsangebote.
Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Kultusministerkonferenz mit ihrer Empfehlung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ bereits im Oktober 2011 und mit ihrer Empfehlung „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ 2015 neue Rahmenbedingungen für mehr Inklusion in den Schulen geschaffen. Ausgehend von einem veränderten Verständnis von Behinderung und den Grundsätzen der Teilhabe und Barrierefreiheit betont die KMK, dass die allgemeinen Schulen für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sind, ob mit oder ohne Behinderung.
Unterschiede in den Schulgesetzen der Bundesländer bzw. in der praktischen Umsetzung betreffen z.B. Fragen zur Ausgestaltung sonderpädagogischer Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote, zur Feststellung des sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarfs, zur Klärung von Lernortfragen sowie zu den Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Eltern.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon