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Wer entscheidet über den Schultyp?

Stand: 20.05.2019

Die Frage, welche Schule für ein Kind mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf geeignet ist, hängt vom Umfeld und den Voraussetzungen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes ab. Aber auch die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer spielen eine Rolle.

Auf welche Schule ihr Kind gehen soll, ist für viele Eltern eine ganz grundlegende Frage. Je größer das schulische Angebot vor Ort, desto komplexer und schwieriger kann die Entscheidung sein. Das gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderungen.
Für sie stellt sich zuallererst die Frage, ob ihr Kind gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen zur Schule gehen oder ob es eine Förderschule besuchen soll.
Wer ist dafür zuständig, einen sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf festzustellen? Und wer trifft die Entscheidung? Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Selbstverständlich werden die Eltern des Kindes in diesen Entscheidungsprozess einbezogen. Außerdem können sich die Eltern bei Bildungsberatungsstellen und schulpsychologischen Diensten beraten lassen. In einigen Bundesländern haben Eltern von Kindern mit Behinderungen das Recht, zwischen den Schulformen zu wählen.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht zunehmend den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen. Auf der Basis ihrer Schulgesetze arbeiten die Länder daran, ihr Schulwesen zu einem inklusiven Bildungssystem weiterzuentwickeln.
Hat man sich einmal für einen Lernort entschieden, muss das nicht endgültig sein. Schule, Schulverwaltung, Elternhaus sowie soziale und therapeutische Dienste können eng zusammenarbeiten und sich zu einem anderen Zeitpunkt neu für einen Förderort entscheiden.
Verschiedene Initiativen und Verbände von und für Eltern bzw. Menschen mit Behinderungen unterstützen Sie bei diesen Entscheidungen.

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