Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Zuzahlungen und Befreiung

Stand: 20.05.2019

An den Kosten der Rehabilitation müssen Sie sich beteiligen. Ausnahmen gibt es: In der gesetzlichen Unfallversicherung (Rehabilitation infolge Arbeitsunfall - entfällt eine Kostenbeteiligung) Der Betrag darf festgelegte Belastungsobergrenzen jedoch nicht überschreiten. Diese Belastungsobergrenze richtet sich nach Ihrer finanziellen Situation und Ihrer Erkrankung. Für das Erreichen der Belastungsgrenze werden sämtliche Zuzahlungen berücksichtigt, also auch die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Hilfsmitteln und beim Arztbesuch. Wer die persönliche Belastungsgrenze
erreicht hat, wird für den Rest des Jahres von der Krankenkasse freigestellt.

Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen in Form einer Anschlussrehabilitation ist die Zuzahlungspflicht auf 28 Tage begrenzt. Haben Sie bereits Krankenhauszuzahlungen geleistet? Dann werden diese angerechnet. Auch bestimmte Ausnahmeindikationen können dazu führen, dass Sie die Zuzahlung für längstens 28 Kalendertage je Kalenderjahr leisten.

Übersicht über die Zuzahlungen in der GKV
LeistungenZuzahlung
Arzneimittel

10 % des Apothekenabgabepreises

mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro

(jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels)

Verbandsmittel

10 % des Apothekenabgabepreises

mindestens 5 Euro und höchstens 10  Euro

(jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels)

Fahrkosten

10 % der Fahrkosten

mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt

(jeweils nicht mehr als die Kosten)

Heilmittel

10 % der Kosten sowie 10 Euro

je Verordnung

Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises des Hilfsmittels

mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro

(jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels)

zum Verbrauch bestimmt Hilfsmittel

10 % des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages

höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf

Krankenhausbehandlung10,– Euro pro Kalendertag
für höchstens 28 Tage
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen10,– Euro pro Kalendertag
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen10,– Euro pro Kalendertag
Anschlussrehabilitation10,– Euro pro Kalendertag für höchstens 28 Tage
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter10,– Euro pro Kalendertag

 

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon