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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Stand: 20.05.2019

Viele pflegebedürftige Menschen möchten sich gerne durch vertraute Angehörige in ihrer gewohnten Umgebung pflegen lassen. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf regelt die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen dafür.

Das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz und die Pflegestärkungsgesetze sprechen pflegenden Angehörigen zum Beispiel die Möglichkeit einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zu. Außerdem haben sie Anspruch auf Pflegezeit und auf Familienpflegezeit. Hinzu kommen weitere Freistellungsansprüche, wenn sie minderjährige nahe Angehörige pflegen oder nahe Angehörige in der letzten Lebensphase begleiten.

Die Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes basieren auf zwei Säulen:

  1. Bei unerwartetem Eintritt einer besonderen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Tage der Arbeit fern zu bleiben, um die sofortige Pflege eines nahen Angehörigen sicherzustellen (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Dabei haben sie einen Anspruch auf ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld gegenüber der Pflegeversicherung des gepflegten Angehörigen. Weitere Informationen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung finden Sie hier. Über das Pflegeunterstützungsgeld informieren Sie die zuständigen Pflegekassen oder die Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
  2. Zu einer längeren Pflege in häuslicher Umgebung können berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Personen durch eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bis zur Dauer von sechs Monaten den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit dem jeweiligen Pflegebedarf anpassen (Pflegezeit). Weiter Informationen zur Pflegezeit finden Sie hier.

Weitere ausführliche Informationen zum Pflegezeitgesetz enthält die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht". Dieses Buch gibt darüber hinaus einen gut verständlichen und kompakten Überblick über das Arbeitsvertragsrecht, das kollektive Arbeitsrecht, den sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutz sowie über die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Buch ist im Buchhandel zu beziehen oder zu bestellen beim BW Bildung und Wissen Verlag:
Fax: 0911 / 96 76 195
Telefon: 0911 / 96 76 175
E-Mail: serviceteam@bwverlag.de

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