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Pflegeberatung

Stand: 29.03.2023

Pflegebedürftige haben Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch speziell geschulte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Der Anspruch gilt auch für Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegekräfte, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt. Die Pflegeberatung erfolgt auf Wunsch auch zu Hause, in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen gestellt haben, bietet die Pflegekasse unmittelbar einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an. Die Beratung findet innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsstellung statt. Die Pflegekasse benennt außerdem eine Pflegeberaterin beziehungsweise einen Pflegeberater, die oder der persönlich für Sie zuständig ist. Die Pflegeberatung kann auf Ihren Wunsch durch barrierefreie digitale Angebote der Pflegekassen ergänzt werden. Anspruch auf Beratung haben pflegebedürftige Personen auch, wenn sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder sich an die Pflegekasse wenden, um ihre Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen.

Alternativ hierzu kann die Pflegekasse auch einen Beratungsgutschein für unabhängige und neutrale Beratungsstellen ausstellen, bei denen dieser zulasten der Pflegekasse eingelöst werden kann. Wenn es in der Region einen Pflegestützpunkt gibt, können Sie sich ebenso an diesen wenden. Auf der Webseite https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home können Sie einfach Ihre Postleitzahl oder Adresse eingeben und erhalten eine Auflistung aller Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.

Die private Pflege-Pflichtversicherung bietet die Pflegeberatung durch das Unternehmen „COMPASS Private Pflegeberatung“ an https://www.compass-pflegeberatung.de/.

Nähere Informationen erteilt das Bürgertelefon, das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt ist, unter 030 / 340 60 66-02. Gehörlose und Hörgeschädigte erreichen den Beratungsservice unter Fax 030 / 340 60 66-07 oder per E-Mail an info.gehoerlos@bmg.bund.de. Versicherte der privaten Pflege-Pflichtversicherung können sich an die „COMPASS Private Pflegeberatung“ unter der Rufnummer 0800 / 101 88 00 wenden.

Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen im Internet Vergleichslisten über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen sowie über die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wer einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellt, kann dort auch einen Ausdruck der Vergleichsliste anfordern.

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