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Internet

Stand: 20.05.2019

Das Internet ist heute als Informations- und Kommunikationsmedium ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, dieses Medium zu nutzen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt fest, dass die Internetauftritte und -angebote des Bundes für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt nutzbar sein müssen.

Allgemeines

Menschen mit Behinderungen, vor allem mit Blindheit, Sehbehinderungen, Bewegungseinschränkungen oder chronischer Krankheit nutzen überdurchschnittlich häufig das Internet. Auch immer mehr ältere Menschen nutzen dieses Medium.
Das Internet ist aber noch nicht für alle Menschen gleichermaßen zugänglich. Oftmals können ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie ungeübte Nutzerinnen und Nutzer nur mit großer Mühe und hohem Zeitaufwand an die gewünschten Informationen im Internet gelangen.

Die Internetnutzerinnen und -nutzer mit Behinderungen erwarten:

  • einen einfachen, örtlich und zeitlich uneingeschränkten Zugang zu Informationen,
  • einen möglichst Hard- und Softwareunabhängigen Zugang,
  • eine umfangreiche Suchfunktion,
  • Webseiten, die einfach, übersichtlich, gut strukturiert und verständlich geschrieben sind.

Blinde Menschen können mittels Screenreader und Brailletastatur genauso mit dem Computer arbeiten wie sehende Menschen. Blinde und stark sehbehinderte Menschen haben jedoch ganz spezielle Anforderungen an die Gestaltung einer Webseite, z.B. bei der Navigation über Texte und Abschnitte der Webseite sowie beim Kontrast. Zudem sollten Fotos und Grafiken mit Texten unterlegt sein, so dass der Screenreader in der Lage ist, das Bild oder die Grafik zu beschreiben. Gehörlose Menschen erreicht man am besten mit der Einbindung von Gebärdensprachvideos. Für Menschen mit geistiger oder Lernbehinderung sind Texte in einfacher oder leichter Sprache hilfreich.

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (BGG) verpflichtet Behörden des Bundes und Behörden, die Bundesrecht ausführen, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei zu gestalten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Sie soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Informationen aller öffentlicher Internetauftritte und -angebote von Bundeseinrichtungen grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können.

Die Verordnung richtet sich nur an die Behörden des Bundes. Sogenannte Zielvereinbarungen können aber festlegen, dass auch Unternehmen und Unternehmensverbände der verschiedenen Wirtschaftsbranchen ihre Internetauftritte für Menschen mit Behinderung zugänglich gestalten sollen. Dabei empfiehlt es sich, Internet-Agenturen für die Gestaltung barrierefreier Internetseiten zu beauftragen. Geeignete Agenturen finden Sie im Internet, z. B. über das AbI-Projekt oder den Biene Award bzw. Biene-Wettbewerb.

Überprüfung und Überarbeitung der BITV

Drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten wurde die Wirkung der BITV in Form von Fragebögen überprüft. Eine Umfrage bei den Bundesbehörden ergab, dass diese intensiv an der barrierefreien Gestaltung der Internetauftritte arbeiten. Probleme bei der Umsetzung gab es z. B. bei Datenbankanwendungen und der Gestaltung von barrierefreien pdf-Dokumenten. Auch die Behindertenverbände nahmen an einer Umfrage teil. Sie bewerteten die Verordnung grundsätzlich positiv, hatten jedoch umfangreiche Handlungs- und Verbesserungsvorschläge: Dazu gehörte die Anpassung der BITV an den aktuellen Stand der Technik. Außerdem empfahlen sie, die besonderen Belange hör-, lern- und geistig behinderter Menschen in der Verordnung stärker zu berücksichtigen. Die neu erarbeitete BITV 2.0 ist 2011 in Kraft getreten. Sie stützt sich im Wesentlichen auf die internationalen Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte in der Version 2.0, den gemeinsam anerkannten internationalen Standard zur Erstellung barrierefreier Webseiten.

Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Bundesbehörden Informationen für gehörlose und hörbehinderte sowie lern- und geistig behinderte Menschen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache zur Verfügung stellen.

Dies sollen insbesondere Informationen sein:

  • zu wesentlichen Inhalten des Auftritts bzw. zu den Angeboten der Behörde,
  • zur Navigation im Webauftritt sowie
  • falls vorhanden, zu weiteren, im Auftritt verfügbaren Informationen.

Weitere Informationen zur BITV 2.0 erhalten Sie hier.

Barrierefrei kommunizieren!

Barrierefrei kommunizieren! engagiert sich für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit und ohne Behinderungen mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.

Unter anderem werden behinderungskompensierende Techniken und Technologien, die es behinderten Menschen ermöglichen sollen, sich die Welt des Computers und des Internets zu erschließen in einer Online-Datenbank gesammelt. Die Datenbank dient Betroffenen, Angehörigen, Betreuern und Betreuerinnen als Orientierungshilfe und Leitfaden.

Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI)

Menschen mit Behinderungen sind häufig von der Benutzung des Internets wegen völlig unnötiger Barrieren ausgeschlossen. Daher haben sich Behindertenverbände und Experten im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) zusammengeschlossen. Das AbI-Projekt wurde zwar 2010 abgeschlossen, aufgrund der guten und effektiven Zusammenarbeit und des erfolgreichen Aufbaus eines Netzwerks haben sich die Beteiligten allerdings darauf verständigt, das „Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik“ (AbI) als Netzwerk von Verbänden, Institutionen und anderen, an der Weiterentwicklung eines barrierefreien Internets Interessierten, aufrecht zu erhalten und weiterhin zu kooperieren.

Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK)

Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK) ist eine Projektreihe zur barrierefreien Gestaltung des Internets. Sie wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Gemeinsam mit Blinden- und Sehbehindertenverbänden und weiteren Experten hat BIK ab 2002 den BITV-Test entwickelt, ein Instrument zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten und Programmoberflächen. Mit dem aktuellen Projekt „BIK für Alle“ (2015 bis 2018) wird der BITV-Test und die BITV-Selbstbewertung an aktuelle Erfordernisse angepasst und zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Webangebote nach den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 zu testen. Eine weitere Kernaufgabe ist es, die Vorteile barrierefreier Webangebote in vier zentralen Handlungsfeldern (Aus- und Weiterbildung, Wirtschaft und Handel, Luftverkehr sowie Soziales) bekannt zu machen und Umsetzungen anzuregen.

Web ohne Barrieren (wob)

Web ohne Barrieren (wob) informiert umfassend über das Thema Barrierefreie Informationstechnik mit dem Schwerpunkt barrierefreies Internet. Hier erhalten Sie zum einen Hilfestellungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Zum anderen finden Sie auf der Internetseite Informationen über Gesetze, die sowohl in Deutschland die barrierefreie Informationstechnik fördern als auch internationale Aktivitäten in diesem Bereich aufzeigen.

Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten (BIENE)

Mit dem Biene Award bzw. Biene-Wettbewerb zeichnen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen seit 2003 die besten deutsch-sprachigen Webangebote aus. Die Wettbewerbsbeiträge durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren und werden anschließend von einer Jury nach bestimmten Kriteriengruppen zur Barrierefreiheit gekürt. Die Preisträger sind hier aufgeführt.

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