Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Betreuung von über 3-Jähriger

Stand: 20.05.2019

Kinder ab 3 Jahren werden in der Regel bis zum Wechsel in die Schule in Kindergärten, Kindertagesstätten bzw. KITAs betreut und gefördert. Diese sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich strukturiert.

Die Betreuung und Förderung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule erfolgt vielfach im Kindergarten. Die Bundesländer nennen und organisieren diese Einrichtungen unterschiedlich. Kindergärten sind häufig auch unter den Begriffen Kindertagesstätte oder KITA bekannt. Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen hat in Deutschland seit vielen Jahren Tradition und in vielen Einrichtungen tägliche Praxis. Dieser Ansatz entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese legt nämlich fest, dass Kinder mit Behinderungen das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zu einbeziehenden, also inklusiven Bildungseinrichtungen haben. Sie dürfen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.

(Regel-) Kindergarten oder Kindertagesstätte

Kindergärten oder Kindertagesstätten integrieren Kinder mit Behinderungen in unterschiedlicher Weise: Sie können entweder in einem so genannten Regel-Kindergarten in der Nähe ihres Wohnortes aufgenommen und gefördert werden. Manche Regel-Kindergärten richten aber auch integrative Gruppen ein, in denen sie mehrere Kinder mit Behinderungen betreuen und fördern.

Integrative Kindergärten

Integrative Kindergärten fördern Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam. Die Gruppen sind gemischt. Kinder mit und ohne Behinderungen spielen miteinander und lernen voneinander. Das Ziel ist, grundsätzlich alle Kinder in die Gesellschaft einzugliedern. Die Gruppengrößen sind abhängig von den Einrichtungen, in der Regel übersteigen sie eine Anzahl von insgesamt 20 Kindern jedoch nicht. Neben den Erzieherinnen und Erziehern gibt es in integrativen Kindergärten spezialisierte Therapeutinnen und Therapeuten vor Ort, die die Kinder mit Behinderungen individuell fördern.

Sonderkindergärten

Ebenso wie bei Regel-Kindergärten ist auch bei Sonderkindergärten zu unterscheiden: Es gibt zum einen „reine“ Sonderkindergärten, die nur Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreuen und fördern. Es gibt jedoch auch Sonderkindergärten, die für Kinder ohne Behinderungen offenstehen und damit auch ihnen eine individuellere Förderung als in Regel-Kindergärten anbieten können.

Additive und kooperative Kindergärten

Bei additiven Kindergärten handelt es sich um eine Verknüpfung zweier eigenständiger Institutionen. Sonder- und Regelkindergarten arbeiten unabhängig voneinander, sind aber „unter einem Dach“. Damit erhalten die Kinder mit und ohne Behinderungen die Möglichkeit, einander kennenzulernen.

Kooperative Kindergärten sind demgegenüber etwas enger verknüpft. Hierbei handelt es sich um eine Kooperation zwischen Gruppen aus Sonder- und Regelkindergärten, die zeitweise gemeinsam etwas unternehmen. So können die Kinder lernen, miteinander umzugehen.

Bereichsnavigation

Weitere Beiträge in diesem Bereich

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon