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Betreuung von unter 3-Jährigen

Stand: 20.05.2019

Je nach Lage in den Bundesländern und den Wünschen der Eltern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für die Betreuung von unter 3-Jährigen.

Es ist Aufgabe der Länder und Kommunen, ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot bereitzustellen. Für die Kinderbetreuung gibt es zahlreiche Möglichkeiten:

Krabbelgruppen

Eltern von Kindern mit und ohne Behinderungen gründen selbstorganisierte Kleinkindgruppen in eigenen oder privat angemieteten Räumen. Diese ermöglichen eine stundenweise Betreuung der Kinder am Vormittag. Häufig gibt es eine kommunale Unterstützung dieser Privatinitiativen.

Tagesmütter und -väter

Tagesmütter und -väter sind Personen, die im eigenen Haushalt die stundenweise Betreuung von Kleinkindern übernehmen. Eltern suchen sich die Tagesmütter oder Tagesväter häufig privat. Oft vermitteln auch die Stadt, die Gemeinde oder Tagespflegevereine freie Betreuungsplätze. Nähere Informationen finden Sie hier.

Kinderkrippen

Die Kinderkrippen sind eigenständige Einrichtungen. In Kinderkrippen werden Kinder (mit Behinderungen) bis zu drei Jahren in der Regel ganztägig betreut und gefördert.

Altersgemischte Kindergärten

Altersgemischte Kindergärten stellen eine Kombination aus Kindergarten und Kinderkrippe dar. Kinder von 0 Jahren bis zum Grundschulalter werden dort gemeinsam betreut und gefördert. Realisiert wird dies z.B. über altersgemischte Gruppen oder mit eigenen Gruppen für Kinder im Krippenalter unter dem Dach eines Kindergartens.

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