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Leistungen

Stand: 20.05.2019

Laut Gesetz haben Sie als Versicherter einen Anspruch auf Krankenbehandlung. Dazu zählen die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen. Außerdem ist geregelt:  Die Leistungen müssen zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Krankenkasse übernimmt nur wirklich notwendige Maßnahmen.

So haben Versicherte seit 1. April 2007 Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählen beispielsweise:

  •      Medizinische Rehabilitationsleistungen
  •      von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Schutzimpfungen
  •      Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
  •      häusliche Krankenpflege

Bei ambulanten Geburten im Geburtshaus zahlen die Krankenkassen einen Betriebskostenzuschuss.

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