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Versicherter Personenkreis

Stand: 20.05.2019

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf verschiedene Personengruppen. Die weitaus größte Gruppe bilden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle Beschäftigten sind versichert, unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgeltes, d.h. auch Auszubildende.

Darüber hinaus sind z.B. folgende Personengruppen pflichtversichert:

  • bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeitende der Freiwilligen Feuerwehr),
  • Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schülerinnen bzw. Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung,
  • Personen, die in der Landwirtschaft selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige, Lebenspartner oder als abhängige Beschäftigte arbeiten,
  • Entwicklungshelferinnen und -helfer,
  • Personen, die eine medizinische Rehabilitation erhalten (z. B. Krankenhausaufenthalt),
  • häusliche Pflegepersonen sowie
  • Personen, die anderen bei Unglücksfällen oder Not Hilfe leisten.

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