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Übergangsleistungen

Stand: 20.05.2019

In einigen Fällen können Sie auch mit Unterstützung Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers sowie Ihres Unfallversicherungsträgers einer Entstehung, Wiederentstehung oder Verschlimmerung einer Berufskrankheit nicht entgegenwirken. Dann berät Sie Ihr Unfallversicherungsträger, unter Umständen die gefährdende Tätigkeit zu unterlassen. Stellen Sie infolgedessen Ihre Tätigkeit ein, erhalten Sie eine Übergangsleistung. Sie soll Ihren Verdienstausfall und sonstige wirtschaftliche Nachteile ausgleichen. Die Übergangsleistung können Sie als einmaligen Betrag bis zur Höhe der Jahresvollrente erhalten oder als monatlichen Betrag bis zur Höhe der Vollrente für maximal fünf Jahre. Diese Übergangsleistungen erhalten Sie zusätzlich zur Rente.

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