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Rehabilitation

Stand: 20.05.2019

Menschen mit Behinderungen haben genauso wie alle anderen ein Recht darauf, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Sie wollen ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Leistungen zur Teilhabe sollen dies ermöglichen.

Je früher Leistungen zur Teilhabe greifen, desto erfolgreicher sind sie. Sie setzen nicht erst dann ein, wenn bereits eine Behinderung vorliegt. Bei Krankheiten und Unfällen beginnen sie möglichst mit der Akutbehandlung, auch im Krankenhaus. Leistungen zur Teilhabe lassen sich unterteilen in: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind nicht streng zu trennen. Sie führen dann zum besten Ergebnis, wenn die einzelnen Phasen und Bereiche nahtlos ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen. Rehabilitation und Teilhabe muss als ein einheitlicher Prozess gesehen und umgesetzt werden.

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