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Rundfunkbeitragsermäßigung

Stand: 20.05.2019

Auch Menschen mit Behinderungen beteiligen sich mit einem ermäßigten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung.

Sie können den ermäßigten Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ enthält.

Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben

  • blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und
  • Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Von der Beitragspflicht befreit sind taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. Erhalten Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, können Sie ebenfalls statt einer Ermäßigung eine Befreiung des Rundfunkgebührenbeitrags beantragen.

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Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon