Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Studienfinanzierung

Stand: 20.05.2019

Für Studierende mit Behinderungen gelten bei der Inanspruchnahme von BAföG, Studienkrediten oder Stipendien die gleichen Regelungen wie für nicht behinderte Menschen. Vielleicht kommen für Sie auch Leistungen zur Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs in Frage.

Die wenigsten Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Krankheit können die gesamten Kosten, die während eines Studiums anfallen, allein aufbringen. Sie erhalten aber ggf. Unterstützung, um sich Ihr Studium zu finanzieren.

Denn Studierende mit Behinderungen können wie Studierende ohne Behinderungen BAföG beantragen, sich um Stipendien bewerben oder Kredite in Anspruch nehmen. Gleichzeitig gibt es im BAföG Sonderregelungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Sie betreffen z.B. die Förderungsdauer, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie die Altersgrenze.

Zusätzlich kommen für Studierende mit wesentlichen Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht. Hierzu zählen beispielsweise die Kostenübernahme für Studienassistenzen sowie für die zum Studium erforderlichen behinderungsbedingten Hilfsmittel und behinderungsbedingte Fahrten.

Es gibt keine Finanzierung aus einer Hand, für einzelne Bedarfe sind interschiedliche Kostenträger zuständig. Daher ist es empfehlenswert, wenn Sie Ihre Ansprüche frühzeitig klären.

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon