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Nachteilsausgleiche

Stand: 20.05.2019

Mit individuellen Nachteilsausgleichen stellen Sie ihre Teilhabe am Hochschulleben sicher. Dies betrifft beispielsweise die Organisation des Studiums und der Prüfungen.

Die Hochschulen müssen dafür sorgen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit gegenüber ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen ohne Behinderung nicht benachteiligt sind. Dies gilt nicht nur für das Studium, sondern auch für die wissenschaftliche Laufbahn.
Individuelle Nachteilsausgleiche helfen dabei, Benachteiligungen zu vermeiden, Studien- und Prüfungsbedingungen individuell und bedarfsgerecht anzupassen und die Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Krankheit am Hochschulleben zu ermöglichen. Diese Nachteilsausgleiche können auch angepasst werden. Sie betreffen die Gestaltung des Studiums als Ganzes (z. B. die Modifikation zeitlicher Vorgaben für den Studienverlauf, für das Ableisten von Praktika) und auch den Ablauf von einzelnen Prüfungen (z.B. Schreibzeitverlängerungen, mündliche statt schriftliche oder schriftliche statt mündliche Prüfung).
Technische Hilfsmittel und persönliche Assistenzleistungen (z.B. Vorlesekraft für einen blinden Studierenden) können ebenfalls Nachteile im Studium ausgleichen.
Im Studienort ist der bzw. die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Krankheit der Hochschule Ihr Ansprechpartner.

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