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Persönliches Budget

Stand: 20.05.2019

Das Persönliche Budget erhalten Sie anstelle von Dienst- oder Sachleistungen. Davon können Sie selbstbestimmt Leistungen „einkaufen“, die Ihren persönlichen Ansprüchen gerecht werden.

Für ein Persönliches Budget müssen Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen.

In das Persönliche Budget können alle Teilhabeleistungen einfließen. Das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Budgetfähig sind auch die erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. Wählen Sie das Persönliche Budget, sind Sie für die Dauer von sechs Monaten an diese Entscheidung gebunden. Die Rehabilitationsträger beraten Sie zum Persönlichen Budget. Weitere Beratungsangebote zum Persönlichen Budget finden Sie hier.

Weitere Informationen und hilfreiche Tipps zum Persönlichen Budget finden Sie hier sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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