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Förderung für Arbeitgeber

Stand: 21.03.2022

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen einstellen oder beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten.

Diese finanzielle Unterstützung soll Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen den (Wieder-) Einstieg in den Beruf erleichtern, zum Beispiel, indem die Kosten für die Zeit einer Probebeschäftigung übernommen oder an den Betrieb Eingliederungszuschüsse geleistet werden.

Außerdem können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Zuschüssen des Integrationsamtes neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen und behinderungsgerecht gestalten. Die Unterstützung soll die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern und sichern.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon