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Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Stand: 20.05.2019

Menschen mit Behinderungen haben besondere Ansprüche an ihren Arbeitsplatz. Nur wenn diese Ansprüche erfüllt werden, können sie auch am Arbeitsleben teilhaben. Um die Arbeitsstätten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen einzurichten und zu unterhalten, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Das Ziel ist, Menschen mit Behinderungen eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Um das zu erreichen, schafft die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zum Beispiel technische Hilfsmittel an. Blinde Mitarbeiter bekommen etwa eine Tastatur mit einer Braillezeile, gehörlose Menschen Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen an Maschinen. Unter Umständen muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch Organisationsabläufe anpassen. Bei der konkreten Einrichtung des Arbeitsplatzes werden sie von den Agenturen für Arbeit mit ihren Technischen Beratern unterstützt.

Ausführliche Informationen über behinderungskompensierende Techniken und Technologien für Computer und Internet finden Sie auf www.barrierefrei-kommunizieren.de. „Barrierefrei kommunizieren!“ engagiert sich für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit und ohne Behinderungen mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. In einer Online-Datenbank sammelt die Stiftung Techniken und Technologien, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sich die Welt des Computers und des Internets zu erschließen.

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