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Zur Arbeit fahren

Stand: 20.05.2019

Wer einer Beschäftigung nachgeht, ist häufig auf ein Auto angewiesen. Damit Menschen mit Behinderungen ihren Arbeitsplatz erreichen und am Arbeitsleben teilhaben können, erhalten sie Unterstützung im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe.

Menschen mit Behinderungen, die ein Kraftfahrzeug kaufen möchten und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zuschuss. Auch der Erwerb einer Fahrerlaubnis kann bezuschusst werden. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ist vom Einkommen abhängig. Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Zusatzausstattung benötigen, wird diese in vollem Umfang übernommen.

Anstelle dieser Leistungen können im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe in besonderen Fällen Beförderungskosten (z. B. für Fahrdienste) übernommen werden.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass Sie die Hilfen vor Abschluss des Kaufvertrages bzw. vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis beantragen müssen.

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Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon