Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Unterstützte Beschäftigung

Stand: 20.05.2019

Menschen mit Behinderungen, die einen sehr hohen Unterstützungsbedarf haben und einer Beschäftigung in einem Betrieb nachgehen wollen, brauchen eine besondere Hilfestellung am Arbeitsplatz. Die Unterstützte Beschäftigung bietet diese Hilfe in Form einer Begleitperson.

„Erst platzieren, dann qualifizieren“

Nach diesem Grundsatz basiert die Unterstützte Beschäftigung auf zwei wichtigen Elementen:

1. Individuelle betriebliche Qualifizierung

Zu Beginn begleitet und unterstützt Sie ein Jobcoach – mit dem Ziel, Sie individuell für Ihren Arbeitsplatz und die betrieblichen Herausforderungen zu qualifizieren. Diese Phase dauert bis zu zwei Jahre, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre. Sie sind in dieser Zeit sozialversichert. Ziel dieser Phase ist, dass Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen können.

2. Berufsbegleitung

Wenn Sie nach der Qualifizierungsphase weiterhin Hilfestellung an Ihrem Arbeitsplatz benötigen, erhalten Sie diese in Form der Berufsbegleitung. Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Es gibt keine zeitliche Beschränkung.

Wie läuft die Unterstützte Beschäftigung ab?

Der konkrete Ablauf der Unterstützten Beschäftigung richtet sich immer nach den Bedürfnissen des Einzelnen. Meist gestaltet er sich aber wie folgt:

  • Feststellung der Fähigkeiten, Wünsche und der erforderlichen Unterstützung: Zunächst werden Ihre besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse und Wünsche, aber auch Ihr Unterstützungsbedarf festgestellt. Idealerweise geschieht dies schon in den letzten beiden Schuljahren.
  • Suche nach einem geeigneten Qualifizierungsplatz: Als nächstes ermittelt der Anbieter Unterstützter Beschäftigung gemeinsam mit Ihnen die Branche, in der Sie arbeiten können und möchten. Den entsprechenden betrieblichen Qualifizierungsplatz stellt der Anbieter zur Verfügung. Er verfügt über ein großes regionales Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.
  • Einarbeitung: Anschließend werden Sie gründlich auf einem konkreten betrieblichen Arbeitsplatz eingearbeitet. Das Ziel ist, dass der Arbeitgeber Sie auf diesem Arbeitsplatz in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernimmt.
  • Qualifizierung: In der Zeit der Qualifizierung erlernen Sie Schlüsselkompetenzen und entwickeln sich auch persönlich weiter. Der Anbieter vermittelt Ihnen die Inhalte, zum Beispiel bei Projekttagen.
  • Arbeitsvertrag: Die Qualifizierungsphase endet idealerweise mit einem Arbeitsvertrag. Der Anbieter Unterstützter Beschäftigung hilft Ihnen bei den Gesprächen mit den Arbeitgebern.
  • Berufsbegleitung: Benötigen Sie nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages weiterhin Unterstützung, erhalten Sie diese in Form der Berufsbegleitung. Auch hier kommt bei Bedarf ein Jobcoach in den Betrieb, z. B. wenn Probleme auftreten.

Ansprechpartner

Für die individuelle betriebliche Qualifizierung sind in der Regel die Agenturen für Arbeit zuständig.
Für die Berufsbegleitung sind die Integrationsämter zuständig. Kontaktadressen und Informationen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Praxisbeispiel

Supermarkt statt Werkstatt

Bereichsnavigation

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon