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Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Stand: 20.05.2019

Manche Menschen mit Behinderungen haben besondere Ansprüche an ihren Arbeitsplatz. Nur wenn diese Ansprüche erfüllt werden, können sie auch am Arbeitsleben teilhaben. Als Arbeitgeber können Sie einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten, um die Arbeitsstätten ihrer Mitarbeitenden mit Behinderungen einzurichten und aufrechtzuerhalten.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Um das zu erreichen, schafft der Arbeitgeber zum Beispiel technische Hilfsmittel an. Blinde Mitarbeitende erhalten etwa eine Tastatur mit einer Braillezeile, gehörlose Menschen Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen an Maschinen. Konkrete Hilfsmittel können Sie hier recherchieren. Unter Umständen muss der Arbeitgeber auch Organisationsabläufe anpassen. Bei der konkreten Einrichtung des Arbeitsplatzes stehen Ihnen die Agenturen für Arbeit mit ihren Technischen Beratern zur Verfügung. Für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber können auch die Integrationsämter Leistungen für technische Arbeitshilfen oder zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erbringen. 

Ausführliche Informationen über behinderungskompensierende Techniken und Technologien für Computer und Internet finden Sie auf www.barrierefrei-kommunizieren.de. „Barrierefrei kommunizieren!“ engagiert sich für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit und ohne Behinderungen mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. In einer Online-Datenbank sammelt die Stiftung Techniken und Technologien, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sich die Welt des Computers und des Internets zu erschließen.

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