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Arbeitsassistenz

Stand: 20.05.2019

Eine Arbeitsassistenz unterstützt schwerbehinderte Menschen bei der Arbeit. Blinde und stark sehbehinderte Menschen kann beispielsweise eine Vorlesekraft begleiten, gehörlose Menschen ein Gebärdensprachdolmetscher und Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen eine persönliche Assistenz.

Eine Arbeitsassistenz geht über gelegentliche Handreichungen hinaus. Es handelt sich vielmehr um eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung bei der Arbeitsausführung. Das Ziel besteht darin, dass schwerbehinderte Menschen ihre Arbeit angemessen ausführen können. Zuständig für die Finanzierung einer notwendigen Arbeitsassistenz sind die Integrationsämter. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat hierfür Empfehlungen erarbeitet.

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