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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Stand: 20.05.2019

Inhalt des Dossiers

Wie funktioniert Betriebliches Eingliederungsmanagement?

Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind, egal ob am Stück oder in mehreren Zeiträumen, kommt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber auf Sie zu. Sie oder er bespricht mit Ihnen, wie man den Wiedereinstieg für Sie erleichtern kann und informiert Sie über das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

Genaue Vorschriften, wie die Eingliederung abläuft, gibt es nicht. Alle Beteiligten gestalten gemeinsam ein möglichst konkretes und individuelles Verfahren, das zu Ihnen und dem Betrieb passt. Sie können das Angebot des Arbeitgebers zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements annehmen, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Mit allen zu treffenden Maßnahmen müssen Sie sich einverstanden erklären. Sie bestimmen auch, wer Sie bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützen soll.
Wenn Sie mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement einverstanden sind, stehen folgende Schritte an:

Situationsanalyse, Fallbesprechung im Team

  • Dafür kann eine betriebliche Schaltstelle, z. B. ein Integrationsteam, eingerichtet werden.
  • Festlegung von Zuständigkeiten.

Erfolg überprüfen

  • Durchführung und Dokumentation der Maßnahmen.
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und ggf. Anpassung oder Verbesserung.
  • Systematisierung des BEM.

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