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Betreutes Wohnen

Stand: 20.05.2019

Die meisten Menschen möchten im Alter oder bei einer Behinderung so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben. Hier helfen vor allem die ambulanten Pflegedienste. In den letzten Jahren hat auch das Betreute Wohnen stark zugenommen.

Häusliche Pflege

Menschen in ihrem eigenen Wohnumfeld sind selbständiger und zufriedener. Ist Ihr häusliches Wohnen z. B. durch Mobilitätseinschränkungen oder durch eine Behinderung stark beeinträchtigt? Dann können Sie auf ein breites Netz ambulanter Pflegedienste zurückgreifen. Diese Dienste unterstützen Sie dabei, möglichst lange in Ihren eigenen vier Wänden zu wohnen.

Durch die Pflegeversicherung haben die Bürgerinnen und Bürger einen Versicherungsschutz bei häuslicher und stationärer Pflege. Millionen Pflegebedürftige erhalten die Hilfe, die sie und ihre Familien nachhaltig entlastet. Für die häuslichen Pflegepersonen besteht auch ein besserer sozialer Schutz in der Renten- und Unfallversicherung. Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen leisten häusliche Pflege, Betroffene erhalten Pflegegeld. Die Leistungen werden auch bei stationärer Pflege erbracht. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegestufe die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 2005 Euro monatlich.

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung finden sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Informationen zum Betreuten Wohnen

In den letzten Jahren haben sich neue Wohnformen entwickelt. Das sogenannte „Betreute Wohnen“ hat stark zugenommen. Unter diesem Begriff werden Wohnformen verstanden, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Menschen mit Behinderungen oder Jugendliche unterstützt werden – von Sozialarbeitern, Psychologen, Erziehern, Therapeuten oder Pflegekräften. Im Rahmen des betreuten Wohnens sollen Menschen mit Hilfebedarf weitestgehend selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben.

Neben dem Wohnen in Familien-, Partner-, oder Singlewohnungen und in Wohngemeinschaften gibt es auch moderne Einrichtungen. Zu diesen gehören beispielsweise Apartments bzw. abgeschlossene individuell eingerichtete Wohnungen mit Dienstleistungsangeboten unter einem Dach, z. B. Friseur, Physiotherapie und Schwimmbad.

Finanziell bedürftige Menschen mit Behinderungen können auf vielfältige Hilfen zählen: z.B. eine Unterstützung des Einzel- oder Paarwohnens in der eigenen Wohnung, Leistungen zum Wohnen in betreuten Wohngemeinschaften oder Leistungen zum stationären Wohnen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Förderanträge können Sie beim Sozialamt der Wohnortgemeinde stellen.

Auskünfte über das Betreute Wohnen erhalten Sie bei den Trägern von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In den Bundesländern Hessen und Sachsen können Sie sich auch an den Landeswohlfahrtsverband Hessen bzw. der kommunale Sozialverband Sachsen wenden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert den Bau von Modellen der Altenhilfe und der Behindertenhilfe. Ziel der Bauprojekte ist es die Rahmenbedingungen für ein selbstständiges Leben älterer Menschen und auch von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

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