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Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung

Stand: 20.05.2019

Die Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung ist ein eigenständiges System der Alterssicherung, unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie steht ausschließlich Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Berufssoldatinnen und -soldaten sowie anderen Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu.

Die Föderalismusreform im Jahr 2006 hat entscheidende Änderungen mit sich gebracht: Der Bund ist seitdem nur noch für die Ausgestaltung der Versorgung der Bundesbeamtinnen und -beamten zuständig. Um die Versorgung der Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen kümmert sich das jeweilige Land.

Gesetzliche Grundlage beim Bund ist das Beamtenversorgungsgesetz. Diese Vorschriften gelten auch für Richterinnen und Richter des Bundes. Rechtliche Grundlage für die Versorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten ist das Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen. Die Regelungen entsprechen aber im Wesentlichen denen des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten keine Versorgung. Ihre Alterssicherung erfolgt durch eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf der Grundlage der früheren Dienstbezüge.

Die nachstehenden Ausführungen sind sehr allgemein und sollen nur einen groben Überblick über mögliche Leistungen geben. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Versorgungsgesetze von Bund und Ländern informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Dienstbehörde oder den für Sie zuständigen Versorgungsträger über die für Sie geltenden Regelungen.

Die Regelungen zur Beamtenversorgung umfassen Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung (beispielsweise Ruhegehalt, Witwen-, Waisengeld). Da Beamtinnen und Beamte nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind, beinhaltet das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes auch Unfallfürsorgeleistungen (beispielsweise Unfallausgleich, Unfallruhegehalt).

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