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Antragsverfahren

Stand: 20.05.2019

Sie möchten Ihre Rente beantragen? Dann haben Sie keine Angst vor zu viel Bürokratie. Denn Sie können bei der Beantragung Ihrer Rente oder Versorgungsbezügen auf Unterstützung zählen.

Gesetzliche Rente vom Rentenversicherungsträger

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung unterstützen Sie dabei, Ihre Rente zu beantragen. Auch Versichertenberaterinnen und -berater und Versichertenälteste können Ihnen helfen. Sie wollen wissen, wo Sie Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe finden? Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet im Internet eine Suche nach Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenberater/-ältesten in Ihrem Umkreis an.

Die Rente beantragen Sie beim jeweiligen Rentenversicherungsträger mit einem Formvordruck. Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund downloaden. Wenn Sie bereits Versicherungsdokumente oder – insbesondere im Falle der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente – ärztliche Unterlagen haben, legen Sie diese dem Rentenversicherungsträger am besten vor.
Wenn Sie die Auskunfts- und Beratungsstelle nicht selbst aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens mit der Rentenantragstellung zu beauftragen. In diesem Fall müssen Sie dieser Person eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.

Sie können die Rente auch formlos beantragen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie dann postalisch.

Sie erhalten die Formulare auch bei den bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern oder Versichertenältesten sowie den Versicherungsämtern der Stadt und Landkreise. Die jeweiligen Adressen dieser Ansprechpersonen finden Sie in der Beratungsstellensuche der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wenn das Antragsverfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Rentenbescheid. Hat sich im Nachhinein die Kontoverbindung, der Name oder die Adresse geändert? Dann teilen Sie dies dem Renten Service der Deutschen Post mit.

Ruhegehalt von der Dienstbehörde

Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Versetzung in den Ruhestand, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist – ob Sie die Altersgrenze erreichen oder dienstunfähig sind, z.B. wegen eines Unfalls. Sie haben die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Dienstunfähigkeit zu stellen.
Ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand ist in jedem Fall erforderlich bei

  • Ruhestand wegen Schwerbehinderung und
  • Ruhestand wegen Vollendung des 63. Lebensjahres.

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