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In Teilzeit arbeiten

Stand: 20.05.2019

Bestimmte Lebensumstände führen dazu, dass Sie nicht mehr in Vollzeit arbeiten wollen. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat prinzipiell Anspruch auf Teilzeitarbeit. Auch wenn Sie bereits in Teilzeit arbeiten, können sie Ihre Arbeitszeit weiter verringern.

Sie müssen den Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang 3 Monate vorher anmelden und sollen dabei nach Möglichkeit auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

Nähere Informationen zum Thema Teilzeit finden Sie hier.

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