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In Altersteilzeit gehen

Stand: 21.03.2022

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte verringern.

Wer kann die Altersteilzeit vereinbaren?

Obwohl die Förderung von neuen Altersteilzeitverträgen durch die Bundesagentur für Arbeit ausgelaufen ist, bietet das bestehende das bestehende Altersteilzeitgesetz nach wie vor für gute Rahmenbedingungen, um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber haben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, Altersteilzeit zu vereinbaren, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage (etwa drei Jahre) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung tätig waren. Auch Tätigkeiten im gesamten EU-Ausland sowie der Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder einer anderen Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld) werden berücksichtigt.

Weitere Voraussetzungen

Altersteilzeit liegt nur vor, wenn:

  • Die Altersteilzeit vor ihrem Beginn vereinbart wurde. Die Vereinbarung ist so abzufassen, dass die Altersteilzeit mindestens bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt reichen wird, zu dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Altersrente beanspruchen kann.
  • Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Zulagen). Das Regelarbeitsentgelt ist das für die Altersteilzeit regelmäßig zu zahlende Arbeitsentgelt.
  • Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer neben der Entgeltaufstockung auch zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Wie kann die Arbeitszeit reduziert werden?

Es gibt verschiedene Modelle für die Umsetzung der Altersteilzeit:

  1. Halbtagsbeschäftigung
  2. Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel
  3. Blockmodell: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer arbeitet in einem ersten Block zunächst im Umfang der bisherigen Arbeitszeit weiter und baut so Zeitguthaben auf. In einem zweiten Block ist er von der Arbeit freigestellt. Bedingung ist lediglich, dass über einen Gesamtzeitraum von bis zu drei Jahren die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird.

Welche Vorteile hat Altersteilzeitarbeit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?

Auch die Unternehmen haben Vorteile von der Altersteilzeit, denn ihnen bleiben Wissen, Können und Erfahrungen der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Die Arbeitszeit kann dabei nach den Bedürfnissen der Unternehmen sowie den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt werden.

Insolvenzversicherung der Wertguthaben

Wenn Sie Ihre Altersteilzeit im Blockmodell absolvieren, bauen Sie Wertguthaben auf. Dabei handelt es sich um Geld, das Sie während der Arbeitsphase verdienen und in der Freistellungsphase ausgezahlt bekommen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss diese Wertguthaben absichern für den Fall, dass sie oder er in der Zwischenzeit zahlungsunfähig wird. schützen.

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