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Wie erhalte ich das Persönliche Budget?

Geld statt Sachleistung: Das ist der Kerngedanke des Persönlichen Budgets. Alle Teilhabeleistungen, die Sie bisher als Sach- oder Dienstleistung bekommen haben, können Sie jetzt auch als Persönliches Budget beantragen. Sie bekommen dann den entsprechenden Geldbetrag und entscheiden, wie Sie ihn verwenden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel Ihre medizinische Unterstützung selbst organisieren. Das ist zwar etwas mehr Aufwand in der Organisation, dafür entscheiden Sie jedoch eigenständig über Ihre Mittel.

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Persönlichen Budget:

  • Wer kann es beantragen und wofür?
  • Wie beantrage ich das Persönliche Budget?
  • Wer hilft mir dabei?

Voraussetzungen

Wer kann das Persönliche Budget beantragen

Jeder Mensch mit Behinderung kann das Persönliche Budget beantragen. Das gilt auch für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und solche, die das Persönliche Budget durch ihre Behinderung nicht alleine verwalten können. Außerdem können Eltern Persönliche Budgets für ihre Kinder beantragen.

Wer hilft mir beim Beantragen?

Unterstützung bekommen Sie zum Beispiel von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB hat Beratungsstellen in ganz Deutschland. Das gleiche gilt für Leistungsträger, die auch zu Auskunft und Beratung verpflichtet sind. Außerdem gibt es besondere Ansprechstellen bei den Leistungsträgern, die über Rehabilitationsleistungen informieren. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Initiativen, die Sie dabei unterstützen, das Persönliche Budget zu beantragen.

Wofür kann ich das Persönliche Budget beantragen?

Bezahlt werden alle Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege, die Menschen mit Behinderungen brauchen. Dazu gehören:

Für Kosten des täglichen Lebens gibt es dagegen kein Persönliches Budget. Geld für die Miete, Heizung und Lebensmittel etwa ist über sogenannte Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes abgedeckt, also z. B. über die Grundsicherung.

Wer übernimmt die Kosten, wenn ich mich beraten lasse?

Die Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ist kostenfrei.
Das gilt auch für die Beratung durch Leistungsträger. Bei anderen Initiativen sollten Sie sich vor der Beratung erkundigen, ob sie kostenfrei ist. Brauchen Sie zusätzlich dazu weitere Beratung und Unterstützung, kann das ein Teil vom Persönlichen Budget sein. Sie bekommen also zusätzliches Geld. Wie viel Unterstützung Sie brauchen, besprechen Sie mit dem Leistungsträger, wenn Sie das Persönliche Budget beantragen.

So beantragen Sie das Persönliche Budget

Nehmen Sie Kontakt mit dem Leistungsträger auf

Je nachdem, wofür Sie ein Persönliches Budget beantragen möchten, gibt es unterschiedliche Ansprechpartner, die sogenannten Leistungsträger oder auch Kostenträger. Das sind unter anderem folgende Stellen:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Eingliederungshilfeträger (ab 1.1.2020)
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit

Sie können diese Leitungsträger direkt kontaktieren. Alternativ wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort überlegen mit Ihnen zusammen, wofür genau Sie das Persönliche Budget benötigen. Dann kontaktieren sie den richtigen Leistungsträger und stellen den Antrag für Sie.

Die Leistungsträger stimmen sich ab

Es kann sein, dass Sie für eine Leistung Geld von mehreren Leistungsträgern bekommen. Man spricht dann von einem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Ihr wichtigster Ansprechpartner ist der Leistungsträger, den Sie zuerst kontaktiert haben. Er ist Ihr Beauftragter und wird alle weiteren Schritte koordinieren.

Sie vereinbaren Ziele

Haben sich die Leistungsträger untereinander abgestimmt, bespricht der Beauftragte mit Ihnen, welche Unterstützung Sie genau brauchen und wie hoch das Persönliche Budget dafür sein sollte. Außerdem schließen Sie mit dem Beauftragten eine sogenannte Zielvereinbarung ab. Hier legen Sie zum Beispiel gemeinsam fest, welche Ziele Sie mit dem Persönlichen Budget erreichen möchten. Außerdem steht in diesem Dokument, ob und wie Sie nachweisen müssen, wofür Sie das Geld verwendet haben.

Zum Abschluss bekommen Sie einen Bescheid darüber, ob und in welcher Höhe Sie das Persönliche Budget erhalten.

Die Zielvereinbarung wird erneuert

Zu Beginn bekommen Sie das Persönliche Budget für einen kürzeren Zeitraum, zum Beispiel für ein Jahr. Nun wird geprüft, ob Sie mit dem Budget gut zurechtgekommen sind. Sie schließen mit dem Leistungsträger eine neue Zielvereinbarung ab. Dann wird im Normalfall alle zwei Jahre wieder geprüft, ob sich Ihr Bedarf geändert hat und das Budget und die Zielvereinbarung möglicherweise angepasst.

Sie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden?

Wenn Sie mit dem bewilligten Budget nicht einverstanden sind, können Sie den Bescheid anfechten. Also zum Beispiel wenn das bewilligte Budget nicht reicht, um die Unterstützung zu bezahlen, die Sie brauchen.

Auszahlung und mögliche Anrechnung

Wie bekomme ich das Persönliche Budget?

Grundsätzlich wird Ihnen das Geld auf Ihr Konto überwiesen: je nach Bedarf entweder einmal im Monat oder die komplette bewilligte Summer auf einmal.

Gibt es Ausnahmen?

In Ausnahmefällen kann es sein, dass Sie das Persönliche Budget in Form von Gutscheinen bekommen, die Sie dann bei bestimmten Dienstleistern einlösen können. Das gilt zum Beispiel für sogenannte Pflegesachleistungen. Die Gutscheine können Sie dann bei Pflegediensten einlösen, die von der Pflegekasse zugelassen sind.

Werden Einkommen und Vermögen angerechnet?

Es gibt zwei Arten von Teilhabeleistungen: über Versicherungen finanzierte Leistungen (z. B. Rentenversicherung, Unfallversicherung), und mit Steuergeldern finanzierte Leistungen. Leistungen, die ein Versicherer finanziert, sind unabhängig vom Einkommen – egal, ob Sie diese Leistungen als Persönliches Budget oder als Sachleistungen bekommen. Ausnahmen gibt es nur bei Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Hier kann es vorkommen, dass Sie Zuzahlungen leisten müssen, zum Beispiel bei Heilmitteln.

Bei steuerfinanzierten Sozialleistungen werden Einkommen und Vermögen angerechnet, also zum Beispiel bei der Hilfe zur Pflege. Hier gelten die gleichen Einkommens- und Vermögensgrenzen wie in der Sozialhilfe.

Hilfe (Kontaktstellen)

Wer kann mich unterstützen?

Wenn Sie sich zum Persönlichen Budget beraten lassen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Alle hier genannten Beratungsstellen sind kostenfrei.

Selbstbestimmt Leben e.V.:

Der Verein unterstützt Sie mit seinem bundesweiten Beratungstelefon zum Persönlichen Budget unter der folgenden Telefonnummer:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bürgertelefon des Ministeriums berät Sie zum Thema Behinderung ebenfalls per Telefon unter der folgenden Nummer:

Weitere Beratungsmöglichkeiten

Hier finden Sie weitere Beratungsangebote, die Sie deutschlandweit und kostenlos in Anspruch nehmen können, um sich über das Persönliche Budget beraten zu lassen.

Weitere Links zum Thema

Reha-Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung

Die Reha-Beratungsdienste der Deutschen Rentenversicherung unterstützen Sie bei allen Themen rund um die Rehabilitation. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der beruflichen Rehabilitation.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) hat ebenfalls Beratungsangebote in ganz Deutschland. Sie helfen vor der Beantragung von Leistungen sich zu informieren, zu planen und zu entscheiden. Sie unterstützen neben den Beratungsstellen der Reha-Träger auch rund um das Persönliche Budget.

Mehr zum Persönlichen Budget

Sie wollen mehr über das Persönliche Budget wissen? Wir bieten Ihnen auf unserer Website einen umfassenden Überblick.

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