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Wann kann ich als Schwer­behinderter kostenlos mit Bus und Bahn fahren?

Schwerbehinderte Menschen können in Deutschland kostenlos mit Bus und Bahn fahren: Alles, was Sie hierzu benötigen, sind bestimmte Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis sowie eine gültige Wertmarke. Ob Sie berechtigt sind und wie Sie das Angebot nutzen können, erfahren Sie hier.

Voraus­setzungen

Sie können den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos nutzen, wenn Sie in Ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt sind und daher einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen tragen:

Folgende Merkzeichen können mit einer Eigenbeteiligung (91 Euro jährlich/46 Euro halbjährlich) Bus und Bahn in Deutschland nutzen:

  • G (Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Zusätzlich benötigen Sie:

Eine gültige Wertmarke

Möchten Sie mehr zu den einzelnen Merkzeichen erfahren? Dann finden Sie auf unserer Website weitere Informationen:

Mitnahme von Begleitpersonen

Mit dem Merkzeichen „B“ können Sie eine weitere Person mitnehmen, die ihnen beim Ein- und Austeigen hilft oder Ihnen im Notfall zur Seite steht. Sie braucht keine eigene Wertmarke und fährt auch in Fernverkehrszügen kostenlos mit.

Auch viele private und öffentliche Einrichtungen, wie Kinos, Schwimmbäder oder Museen, gewähren der Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt – erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld über mögliche Vergünstigungen.

Beantragen Sie einen Schwer­behinderten­ausweis

Stellen Sie hierfür einen Antrag bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Es prüft, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis bekommen und welche Merkzeichen Sie aufgrund Ihrer Behinderung erhalten.

Wenn Sie Bus und Bahn kostenlos nutzen dürfen, ist der Ausweis grün-orange eingefärbt.

Erwerben Sie eine Wert­marke

Um den ÖPNV nutzen zu können, benötigen Sie neben dem Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer aufgedruckten Wertmarke. Führen Sie beides immer mit sich, wenn Sie mit Bus oder Bahn fahren. Die Wertmarke erhalten Sie für 91 Euro im Jahr (46 Euro je Halbjahr) beim Versorgungsamt, das zuvor auch Ihren Ausweis ausgestellt hat.

Folgende Gruppen zahlen keine Eigenbeteiligung:

  • Einkommensschwache Menschen

    Hierzu zählen Sie, wenn Sie Grundsicherung erhalten oder Kinder-/Jugendhilfe bekommen.

  • Asylbewerber
  • Schwerkriegsbeschädigte
  • Entschädigungs- und versorgungsberechtigte Personen (Merkzeichen „VB“ oder „EB“)
  • Blinde (Merkzeichen „Bl“) oder hilflose Menschen (Merkzeichen „H“)

Tipp:

Sie können die Wertmarke wieder umtauschen, wenn jene noch mindestens sechs Monate gültig ist. Dann erhalten Sie die Hälfte des Kaufpreises vom Versorgungsamt erstattet.

Falls Sie unsicher sind, ob Sie sich mit einer Wertmarke an den Kosten beteiligen müssen, benutzen Sie einfach den folgenden Fragebogen, um Klarheit zu bekommen:

Weitere Links zum Thema

Nutzen Sie Bus und Bahn

Mit dem Schwerbehindertenausweis und einer gültigen Wertmarke können Sie bundesweit diese Busse und Bahnen kostenfrei im Nahverkehr nehmen:

  • Straßenbahnen
  • Busse
  • Stadtbahnen
  • U-Bahnen
  • S-Bahnen
  • Nahverkehrszüge von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Deutschen Bahn
    Hierzu zählen zum Beispiel Regionalbahnen sowie Regional- und Interregioexpresse.
  • Fähren im Orts- und Nahbereich

Die aufgeführten Anbieter sind verpflichtet, Sie jederzeit unentgeltlich mitzunehmen – und zwar samt Ihres Reisegepäcks, zu dem Ihr Rollstuhl oder andere Hilfsmittel gehören können. Auch der Führhund blinder Reisegäste reist kostenlos mit.

Wichtig:

Fernverkehrszüge, wie zum Beispiel der ICE oder der IC, sowie Angebote von privaten Unternehmen können schwerbehinderte Menschen nicht kostenlos nutzen.

Günstiger im Fernverkehr

Ab einem Grad der Behinderung von 70 erhalten Sie auch im Fernverkehr Vergünstigungen: Die Deutsche Bahn AG bietet die BahnCard 25 und BahnCard 50 für schwerbehinderte Menschen zu besonderen Tarifen an.

Auf der Seite der Deutschen Bahn erfahren Sie mehr:

Weitere Links zum Thema

Kfz-Steuer

Nicht jeder kann oder möchte den öffentlichen Nahverkehr nutzen und fährt lieber mit dem eigenen Auto. Deshalb können Sie sich in einigen Fällen auch von der Kraftfahrzeug-Steuer befreien lassen oder erhalten eine steuerliche Vergünstigung.

Hier finden Sie eine Auflistung, welche Regelung im Einzelfall gilt:

MerkzeichenWertmarkeKfz-Steuer
G
(Gehbehinderung)
80€ EigenbeteiligungODER50% Ermäßigung
aG
(außergewöhnliche Gehbehinderung)
80€ EigenbeteiligungUNDbefreit
H
(Hilflosigkeit)
befreitUNDbefreit

GI

(Gehörlosigkeit)

80€ EigenbeteiligungODER50% Ermäßigung

BI

(Blindheit)

befreitUNDbefreit

Mehr zur unentgeltlichen Beförderung

Sie wollen mehr über die kostenlose Beförderung im ÖPNV erfahren? Unsere Website bietet Ihnen einen umfassen Überblick.

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