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Das Medizinrechts-Beratungsnetz

Das Medizinrechts-Beratungsnetz des Medizinrechtsanwälte e.V. bietet ein kostenloses anwaltliches Orientierungsgespräch in Fragen des Medizinrechts und gesundheitsbezogenen Sozialrechts. Es wurde von der Stiftung Gesundheit initiiert und steht jedem offen, der medizinrechtliche Fragen hat, beispielsweise bei Problemen mit der Kranken- oder Pflegekasse oder bei Fragen zur Arzt- und Krankenhaushaftung.

Bundesweit arbeitet der Medizinrechtsanwälte e.V. mit erfahrenen Anwälten zusammen, die als Vertrauensanwälte in dem Orientierungsgespräch eine Einschätzung zur rechtlichen Dimension geben, Möglichkeiten der einfacheren bzw. außergerichtlichen Einigung aufzeigen, Kostenrisiken und Laufzeiten abschätzen sowie weitere Beratungs- und Hilfsangebote nennen können.

Seit Start des Medizinrechts-Beratungsnetzes im Juli 2000 wird das Projekt von einer Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel begleitet. Die Auswertungen dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung und insbesondere der Qualitätssicherung des Beratungsnetzes.

So funktioniert das Medizinrechts-Beratungsnetz

Um das kostenfreie Orientierungsgespräch bei einem Vertrauensanwalt des Medizinrechtsanwälte e.V. in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie einen Beratungsschein. Diesen Beratungsschein können Sie mit dem folgenden Online-Formular beantragen.

Der Beratungsschein wird Ihnen per Post zugestellt. Darauf finden Sie den nächstgelegenen Vertrauensanwalt für Ihre Fragestellung verzeichnet. In dessen Kanzlei können Sie einen Termin für das kostenfreie Orientierungsgespräch vereinbaren. Weisen Sie dabei schon darauf hin, dass Sie einen Beratungsschein vom Medizinrechts-Beratungsnetz erhalten haben.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass die Beratungsscheine ausschließlich für eine Beratung bei dem darauf verzeichneten Vertrauensanwalt des Medizinrechtsanwälte e.V. gelten.

Es wird stets der Vertrauensanwalt auf dem Beratungsschein benannt, der dem angegebenen Wohnort am nächsten ist.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass diese kostenfreie Serviceleistung immer nur einmal pro medizinrechtlichem Problem in Anspruch genommen werden kann.

Sollte es aus bestimmten Gründen nicht zum Orientierungsgespräch kommen, zum Beispiel weil bei einer zu klärenden Terminsache der Vertrauensanwalt im Urlaub ist oder keinen Termin frei hat, wenden Sie sich bitte direkt an das Medizinrechts-Beratungsnetz unter der kostenfreien Rufnummer: Telefon: 0800 – 073 24 83 (Montag bis Freitag 9.00 – 17.00 Uhr)

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