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Studieren mit Behinderung

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Die barrierefreie Gestaltung der Hochschule und des Studienortes sowie ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot sind für Studierende mit Behinderung von zentraler Bedeutung. Daneben können Nachteilsausgleiche zum Studienerfolg beitragen.

Niemand darf auf Grund seiner Behinderung oder chronischen Krankheit vom Studium an der Hochschule seiner Wahl ausgeschlossen werden. Die Hochschulen haben dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.

Damit Studierende mit Behinderung trotz vielfältiger Einschränkungen erfolgreich studieren können, haben Hochschulen und Studentenwerke in barrierefreie Strukturen investiert, spezielle Beratungsangebote entwickelt und ein System von Nachteilsausgleichen installiert.

Entsprechende Regelungen im Hochschulrahmengesetz, nach denen die Hochschulen dafür Sorge tragen müssen, dass behinderte Studierende im Studium nicht benachteiligt werden, die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können und deren spezifischen Belange in den Prüfungsordnungen berücksichtigt werden, sind mittlerweile weitgehend in Landesrecht umgesetzt. Damit wurde dem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik auch auf dem Gebiet der Hochschulbildung Rechnung getragen. Im Zuge des Bologna-Prozesses und der Föderalismusreform haben sich Studienstruktur, Zulassungsverfahren und Studienbedingungen an deutschen Hochschulen grundlegend geändert. Neue Benachteiligungen für behinderte Studierende und Studienbewerber sind durch den Wegfall von zeitlichen Gestaltungsspielräumen im Studium, durch hohe Prüfungsdichte und hochschuleigene Zulassungsverfahren entstanden.

Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz hat sich deshalb mit der am 21. April 2009 in Aachen einstimmig beschlossenen Empfehlung „Eine Hochschule für alle“ darauf verständigt, (neue) Barrieren zu identifizieren und Maßnahmen zur Herstellung von Chancengerechtigkeit für Studierende mit Behinderung einzuleiten.

Die Organisation des Studiums und des studentischen Alltags birgt gerade für Studierende mit Behinderung eine Vielzahl von Herausforderungen.

Diese umfassen etwa die Wahl des Studiengangs, der Hochschule und des konkreten Wohnorts, Fragen zur Krankenversicherung, zur Finanzierung des Studiums, zu möglichen Nachteilsausgleichen im Studium oder die Organisation eines Auslandsstudiums.

Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre "Studium und Behinderung" der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des deutschen Studentenwerks.

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