Nachteilsausgleiche
Durch individuelle Nachteilsausgleiche soll die Teilhabe behinderter Studierender am Hochschulleben sicher gestellt werden. Diese reichen von der Verlängerung der Regelstudienzeit bis hin zur persönlichen Assistenz.
Die Hochschulen haben dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit bei der Aufnahme und Durchführung ihres Studiums sowie der Fortsetzung einer wissenschaftlichen Laufbahn gegenüber ihren nicht behinderten Kommilitoninnen und Kommilitonen nicht benachteiligt werden.
Mit individuell ausgestalteten Nachteilsausgleichen sollen Diskriminierungen vermieden und die Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen am Hochschulleben sicher gestellt werden.
Solche Nachteilsausgleiche betreffen sowohl die Gestaltung des Studiums als Ganzes (z. B. Modifikation zeitlicher Vorgaben für den Studienverlauf, Abänderung der Praktikumsbestimmungen) wie auch den Ablauf von einzelnen Prüfungen (z. B. Schreibverlängerungen, mündlicher statt schriftlicher oder schriftlicher statt mündlicher Prüfung, Nutzung von Studienassistenzen wie Gebärdensprachdolmetschern).
Vor Ort ist der/die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit der Hochschule ein wichtiger Ansprechpartner.
Einzelheiten zur Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen und zum Antragsverfahren bietet die Broschüre "Studium und Behinderung" der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks.


