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Leistungen der Fühförderung können in Frühförderstellen, integrative Kindertagesstätten, heilpädagogischen Praxen und Sozialpädiatrischen Zentren erbracht werden.

Frühförderung kann in und durch Frühförderstellen, integrative Kindertagesstätten, heilpädagogischen Praxen und Sozialpädiatrischen Zentren erbracht werden. Für die Erbringung der Komplexleistung Frühförderung sind die Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren zuständig. 

In Interdisziplinären Frühförderstellen arbeiten qualifizierte medizinisch-therapeutische und pädagogische Fachkräfte zusammen. Ihre Leistungen werden in der Regel in ambulanter, einschließlich mobiler Form erbracht. Sozialpädiatrische Zentren dienen der ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder geeigneten Interdisziplinären Frühförderstellen behandelt werden können.

Die Komplexleistung Frühförderung wird bislang noch nicht flächendeckend bundesweit angeboten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem örtlichen Sozialhilfeträger über das Frühförder-Angebot in Ihrer Region.

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Bei fachlichen Fragen haben Sie die Möglichkeit uns telefonisch zu erreichen oder auch eine Anfrage mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen.

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen 0180 - 5676715 *

* Festpreis 14 Cent/Min. - abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.

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