Versicherter Personenkreis
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf verschiedene Personengruppen; die weit aus größte Gruppe bilden die Arbeitnehmer. Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert, unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgeltes, d. h. auch Auszubildende.
Darüber hinaus sind folgende Personengruppen pflichtversichert:
- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr),
- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung,
- Personen, die in der Landwirtschaft selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige, Lebenspartner oder als abhängige Beschäftigte arbeiten,
- Entwicklungshelfer,
- Personen in der Rehabilitation (z. B. Krankenhausaufenthalt),
- häusliche Pflegepersonen sowie
- Personen, die "wie" Beschäftigte tätig werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend; die versicherten Personenkreise sind in § 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch aufgeführt.


