Beschaffung, Umbau und Erhalt einer Wohnung
Die Rehabilitationsträger sind für Hilfen, die die barrierefreie Wohnung betreffen, zuständig. Wohnberatungsangebote gibt es auf Länder- und kommunaler Ebene.
Die Rehabilitationsträger nach dem SGB IX erbringen u. a. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese umfassen auch Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen behinderter Menschen entspricht (§ 55 Abs. 2 Ziff.5 SGB IX). Da nicht immer auf den ersten Blick gesagt werden kann, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, empfiehlt es sich, diese Frage über eine gemeinsame Servicestelle in ihrer Nähe klären zu lassen.
In den Ländern und Gemeinden gibt es zahlreiche Angebote zur Wohnberatung, um das selbständige Wohnen und die selbständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen. Die Angebote werden von staatlichen Stellen, Behindertenverbänden, privaten Vereinen und Initiativen aber auch von Wirtschaftsunternehmen aus der Bau- und Inneneinrichtungsbranche geleistet.


