In einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
In Werkstätten sollen behinderte Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern. Sie sollen persönlich und beruflich qualifiziert und möglichst auch auf das Berufsleben außerhalb der geschützten Werkstatt vorbereitet werden.
Behinderte Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, erhalten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung.
Werkstättenbeschäftigte stehen zur Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Dieses wurde eingeführt, um die Beschäftigten in die Arbeitsschutzgesetzgebung einzubeziehen., z. B. Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Urlaub.
Durch das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis haben die Werkstattbeschäftigten den Schutz eines Arbeitsverhältnisses, ohne aber dessen Pflichten zu haben. Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Sie können (wegen des Aufnahmeanspruchs) auch nicht entlassen werden. Hinter dem auf den ersten Blick minderwertigen arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis verbirgt sich also in Wirklichkeit ein sozialer Schutz der Werkstattbeschäftigten, der besser ist als der von Arbeitnehmern.
Die Werkstatt ermöglicht es behinderten Menschen, die eigene Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen. In Deutschland arbeiten zurzeit circa 275.000 behinderte Menschen in rund 700 anerkannten Werkstätten.
Anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung in ihrer Umgebung finden Sie in der Recherchebox in der rechten Randspalte, indem Sie unter Erweiterter Suche die Adressgruppe „Arbeit/Beschäftigung“ und als Adressuntergruppe „Werkstatt für behinderte Menschen“ auswählen.
Unterpunkte zum Thema
- Aufgabe der Werkstatt
- Angebote
- Verdienst und soziale Sicherung
- Mitgestalten
- Wissenswertes für Arbeitgeber


