Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitgeber können Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen erhalten. Zuschüsse sind möglich, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers nicht besteht.
Damit behinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können, ist es entscheidend, dass sie auf einem für sie geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Für die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten behinderter oder schwerbehinderter Auszubildender und Beschäftigter können Arbeitgeber einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Die Einrichtung des Arbeitsplatzes umfasst dabei insbesondere die Ausstattung mit den notwendigen technischen Arbeitshilfen und Maßnahmen, durch die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglicht, erleichtert oder gesichert wird.
Konkret kommen hier z.B. technische Hilfsmittel in Frage. Beispielhaft hierfür sind
- der Umbau eines Arbeitsplatzes zu einem Einhandbetrieb für einen hand- oder armamputierten Menschen,
- bei blinden Menschen die Ausrüstung eines Computerarbeitsplatzes mit einer Braillezeile,
- bei sehbehinderten Beschäftigten ein Großbildmonitor oder eine extra große Tastatur,
- bei gehörlosen Menschen Bild- und Schreibtelefone oder Lichtsignalanlagen an Maschinen.
Konkrete Hilfsmittel können Sie in der Datenbank in der Randspalte recherchieren. Zur Arbeitsplatzgestaltung können aber Organisationsabläufe oder Arbeitspläne gehören, die erforderlichenfalls anzupassen sind. Bei der konkreten Einrichtung des Arbeitsplatzes stehen die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter mit ihren Technischen Beratern zur Verfügung.


