Förderung für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden, können von unterschiedlichen Leistungsträgern Unterstützung erhalten. Als Unterstützung kommen z.B. Zuschüsse, Darlehen oder Bonuszahlungen in Frage.
- Überblick über die Leistungen an Arbeitgeber
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen
- Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
- Behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen
- Zuschüsse zu Gebühren
- Zuschuss zu Kosten der Berufsausbildung
- Ausbildungsbonus für betriebliche Ausbildungsplätze für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben
- Einstiegsqualifizierung
Überblick über die Leistungen an Arbeitgeber
| Art der Leistung | Leistungsträger |
|---|---|
| Zuschuss zur Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres. | Agentur für Arbeit, Rehabilitationsträger |
| Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen: bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres. | Agentur für Arbeit |
| Zuschuss oder Darlehen für neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen: bis zur Höhe der notwendigen Kosten bei angemessener Beteiligung des Arbeitgebers. | Integrationsamt |
| Zuschuss oder Darlehen für behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen: bis zur Höhe der notwendigen Kosten je nach Einzelfall. | Rehabilitationsträger, Agentur für Arbeit, Integrationsamt |
| Zuschuss zu Gebühren; insbesondere Prüfungsgebühren. | Integrationsamt |
| Zuschuss zu Kosten der Berufsausbildung: Prämien und Zuschüsse. | Integrationsamt |
| Ausbildungsbonus für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben: 4.000 bis 6.000 Euro. Erhöhung um 30 Prozent für behinderte und schwerbehinderte Auszubildende. | Agentur für Arbeit |
| Einstiegsqualifizierung: Zuschuss bis zu 216 Euro monatlich; pauschalierter Anteil am Gesamtssozialversicherungsbeitrag für 6 bis 12 Monate | Agentur für Arbeit |
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Für behinderte Auszubildende können Arbeitgeber vom Rehabilitationsträger oder der Agentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erhalten, wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent gewährt werden.
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen
Für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Auszubildende können Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr (einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) erhalten, wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent gewährt werden.
Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
Für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber vom zuständigen Integrationsamt einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten, wenn der geförderte Ausbildungsplatz längerfristig schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleibt.
Behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen
Für die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten behinderter oder schwerbehinderter Auszubildender können Arbeitgeber einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Die Einrichtung umfasst dabei insbesondere die Ausstattung mit den notwendigen technischen Arbeitshilfen und Maßnahmen, durch die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglicht, erleichtert oder gesichert wird.
Zuschüsse zu Gebühren
Für besonders betroffene schwerbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene kann das Integrationsamt Zuschüsse zu Gebühren insbesondere zu Prüfungsgebühren leisten.
Zuschuss zu Kosten der Berufsausbildung
Arbeitgeber erhalten für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die für die Zeit der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind, vom Integrationsamt Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung.
Ausbildungsbonus für betriebliche Ausbildungsplätze für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben
Von der zuständigen Agentur für Arbeit können Arbeitgeber, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben schaffen, einen Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro (anteilig für die verbleibende Ausbildungsdauer) erhalten. Der Bonus erhöht sich um 30 Prozent, wenn hierdurch behinderten oder schwerbehinderten Menschen die Fortführung einer betrieblichen Ausbildung ermöglicht wird.
Der Deutsche Bundestag hatte am 19. Juni 2009 als präventive Maßnahme in der Wirtschafts- und Finanzkrise eine Ausweitung des Ausbildungsbonus zugunsten von Insolvenzlehrlingen beschlossen. Während der Ausbildungsbonus im Übrigen nur für bis zum 31.12.2010 begonnene Ausbildungen Anwendung fand, wurde die Förderung zugunsten von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes vom 24. Oktober 2010 um drei Jahre bis zum Ende des Jahres 2013 verlängert. Auszubildende, die aufgrund von Insolvenz, Schließung oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren, sollen auch zukünftig an anderer Stelle ihre Ausbildung beenden können. Deswegen sollen Betriebe, die solche Auszubildenden übernehmen, weiterhin mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden können. Im Gegensatz zur ausgelaufenen Förderung durch den Ausbildungsbonus im Übrigen kann für diese Förderung auch darauf verzichtet werden, dass die geschaffene Ausbildungsstelle zusätzlich ist. Außerdem müssen keine besonderen Vermittlungserschwernisse beim Auszubildenden vorliegen. Von diesen Regelungen können auch behinderte und schwerbehinderte Auszubildende profitieren.
Einstiegsqualifizierung
Für die Dauer von 6 bis 12 Monaten können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Unterhalt des Jugendlichen und zu den Kosten der Einstiegsqualifizierung in Höhe von bis zu 216 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von derzeit 110 Euro erhalten. Ein Zuschuss kann auch erbracht werden, wenn die Einstiegsqualifizierung wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) durchgeführt wird. Der Zuschuss richtet sich insbesondere an:
- Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven,
- Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, sowie
- lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.


