Renten wegen Alters
Als eine der wichtigsten Altersvorsorge wird die gesetzliche Altersrente verstanden. Hier wird ein Überblick über die möglichen Altersrenten gegeben. Dieser soll bei der persönlichen Entscheidungsfindung, welche Altersrente für einen selbst in Frage kommt, weiterhelfen.
- Allgemeines zu Altersrenten
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Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem Jahr 2012
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Altersrente für Frauen
- Altersrente und Hinzuverdienst
Allgemeines zu Altersrenten
Renten wegen Alters werden ab Vollendung eines bestimmten Lebensjahres (Altersgrenze) gezahlt. Für den Zeitpunkt des Rentenbeginns ist die vom Versicherten gewählte Rentenart maßgebend. Inwieweit die Rente wegen Alters in der gewählten Rentenart bewilligt wird, hängt dann davon ab, ob der Versicherte die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweils gewählte Rentenart erfüllt. Ist ein Anspruch auf eine bestimmte Altersrente zuerkannt worden, so ist der spätere Wechsel in eine andere Rentenart, für die die Anspruchsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt sind, ausgeschlossen.
In den vergangenen Jahren wurden die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben worden. Die vorzeitige Inanspruchnahme bestimmter Altersrenten ist immer noch möglich, jedoch haben sich die Altersgrenzen für die vorzeitige Inanspruchnahme und die Höhe der Rentenabschläge verändert. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet einen Rentenbeginnrechner an, mit dessen Hilfe der frühestmögliche und der reguläre Rentenbeginn aller Renten wegen Alters ermittelt werden kann.
Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) sieht eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr vom Jahr 2012 an bis zum Jahr 2029 und entsprechende Anhebungen bei anderen Renten vor.
Neben den nun folgenden aufgezählten Rentenarten gibt es noch spezielle Leistungen für Versicherte, die bestimmte Tätigkeiten im Bergbau ausgeübt haben. Hierzu wird auf die Broschürenreihe der Deutschen Rentenversicherung Bund verwiesen.


