Allgemeines zur gesetzlichen Rentenversicherung
Versicherte haben Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Welche Rentenarten gibt es?
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung können insbesondere Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten in Anspruch genommen werden. Auf die Hinterbliebenenrenten wird im Einzelnen nicht näher eingegangen, wir empfehlen hierzu die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wie hoch ist die Rentenleistung?
Die Höhe der Rente ist grundsätzlich von den während der Versicherungszeit erworbenen Entgeltpunkte abhängig. Die Entgeltpunkte für Beitragszeiten spiegeln das Arbeitsleben der Versicherten wider. Sie sind der Verhältniswert, in dem die erzielten Arbeitsverdienste zum Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung stehen. Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient hat, erwirbt einen Entgeltpunkt. War das 40 Jahre lang so, liegen 40 Entgeltpunkte vor. Ein Entgeltpunkt aufgrund einer Beschäftigung in den alten Bundesländern entspricht aktuell einem Rentenbetrag von 27,47 Euro. Bei 40 Entgeltpunkten ergibt sich dementsprechend eine Bruttorente in Höhe von 1.098,80 Euro. Zusätzlich können auch beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung rentensteigernd berücksichtigt werden, obwohl hierfür keine Vorleistung in Form von Beiträgen erbracht wurde. Hier kommt der soziale Aspekt der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausdruck.


