Ausweis
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen. Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen; wie z. B. der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr.
Inhalt und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale. Diese sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nach dem SGB IX oder nach anderen Vorschriften sind. Der Schwerbehindertenausweis ist beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt, erhalten dann einen Schwerbehindertenausweis.
Zur uneingeschränkten Inanspruchnahme des Rechts auf unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und von Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet ist der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen als Nachweis erforderlich, dass der schwerbehinderte Mensch berechtigt ist, diese Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Merkmale im Schwerbehindertenausweis
| Merkzeichen | Erläuterung |
|---|---|
| G | Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt |
| aG | außergewöhnliche Gehbehinderung |
| H | Hilflos |
| Bl | Blind |
| Gl | Gehörlos |
| B | Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson |
| RF | Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich |
| 1. Kl | Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz) |


