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Ausweis

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen. Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen; wie z. B. der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr.

Inhalt und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale. Diese sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nach dem SGB IX oder nach anderen Vorschriften sind. Der Schwerbehindertenausweis ist beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt, erhalten dann einen Schwerbehindertenausweis.

Zur uneingeschränkten Inanspruchnahme des Rechts auf unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und von Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet ist der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen als Nachweis erforderlich, dass der schwerbehinderte Mensch berechtigt ist, diese Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Merkmale im Schwerbehindertenausweis

Übersicht über die auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkten gesundheitlichen Merkmale
MerkzeichenErläuterung
GBewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt
aGaußergewöhnliche Gehbehinderung
HHilflos
BlBlind
GlGehörlos
BBerechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
RFRundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich
1. KlBerechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

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