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Medien

Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an medialen Angeboten gewinnt an Bedeutung. Ziel ist deshalb ein weitgehend barrierefreier Zugang zu Fernsehen, Radio, Telefon, Internet, Büchern und anderen Medien.

Mit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurden einheitliche Definitionen von Barrierefreiheit und Instrumente zu ihrer Umsetzung etabliert. Trotzdem sind einige Medien in Deutschland für Menschen mit Behinderungen noch nicht barrierefrei. Es wird erwartet, dass beispielsweise die Rundfunkanstalten und Fernsehsender die Belange der Menschen mit Behinderungen mehr berücksichtigen. Für viele Menschen wäre es hilfreich, wenn Nachrichten öfter in "leichter Sprache", im Fernsehen mit Untertitel und Gebärdendolmetscher dargestellt und die Mediengesellschaften für mehr Barrierefreiheit in ihren Sendungen sorgen.

Was regelt die Europäische Union?

Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verlangt von den Mitgliedsstaaten, die ihrer Rechtshoheit unterliegenden Mediendiensteanbieter darin zu bestärken, ihre Dienste schrittweise für hör- und sehbehinderte Menschen zugänglich zu machen. Diese Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis Dezember 2009 umzusetzen. In der Bundesrepublik Deutschland sind hierfür die Länder zuständig.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in Medien, wie barrierefreies Fernsehen, Internet, Bücher und Zeitschriften.

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