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Berufsausbildung

Die berufliche Bildung ist für die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktchancen von zentraler Bedeutung. Behinderte und nicht behinderte Menschen brauchen deshalb eine Berufsausbildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht.

Ziel einer Berufsausbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu stärken. Die Ausbildung soll eine breite berufliche Grundbildung und darüber hinaus das für die Ausübung eines bestimmten Berufes notwendige Fachwissen vermitteln. Für die meisten Jugendlichen bildet die Berufsausbildung im dualen System die Grundlage für eine dauerhafte Integration in die Berufs- und Arbeitswelt. Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bestimmen, dass behinderte Menschen ebenso wie Menschen ohne Behinderungen grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Behinderungsbedingte Einschränkungen sollen durch entsprechende Regelungen der zuständigen Stellen für die Durchführung der Ausbildung und der Prüfung ausgeglichen werden. Hierzu gehören z. B. eine Anpassung der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, eine Schreibzeitverlängerung in Prüfungen oder auch besondere Hilfsmittel.

Nur für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung einen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht im Betrieb in Frage kommt, treffen die zuständigen Stellen entsprechend entwickelte Ausbildungsregelungen.

Für Jugendliche mit Behinderungen gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die das Erlernen eines Berufes erleichtern sollen. So können besondere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder Zuschüsse und Hilfsmittel eine betriebliche Ausbildung ermöglichen oder erleichtern. Ferner kann eine Ausbildung auch in eienr außerbetrieblichen Einrichtung stattfinden. Jugendliche, die außerbetrieblich ausgebildet werden, können einen Teil ihrer Berufsausbildung auch in einem Betrieb absolvieren.

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