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Arbeitsplatz sichern

Für behinderte und nicht behinderte Beschäftigte ist es wichtig, dass sie ihren Arbeitsplatz auf Dauer halten können. Unterstützungsangebote im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Stufenweisen Wiedereingliederung helfen Beschäftigten dabei, im Beruf zu bleiben bzw. wieder zurück zu finden.

Behinderten Menschen sollen alle Hilfen angeboten werden, die erforderlich sind, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Dabei wird nicht nur die Leistungsfähigkeit berücksichtigt; auch die Neigungen und bisherigen Tätigkeiten spielen eine wichtige Rolle. Behinderten Menschen, die bereits berufstätig waren, soll nach Möglichkeit der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden, zumindest aber der bisherige Beruf. Ist dies nicht möglich, geht es darum, ihnen zu helfen, einen neuen Beruf zu erlernen. Die Arbeitsagenturen stehen auch hier mit Rat und Tat zur Seite. Die Wiedereingliederung in die frühere Berufstätigkeit ist besonders wichtig, weil so die Folgen der Behinderung am besten überwunden werden können. Denn der behinderte Mensch kann in diesem Fall seine Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfang einbringen.

Um Beschäftigte nach längerer Krankheit, einer auftretenden Behinderung oder nach einem Unfall wieder in den Beruf einzugliedern und damit Entlassungen wegen Krankheit oder Behinderung zu vermeiden gibt es die Stufenweise Wiedereingliederung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

Darüber hinaus helfen beispielsweise folgende Leistungen dabei, den bisherigen Beruf und den alten Arbeitsplatz behinderter Beschäftigter zu sichern:

Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz.

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